Fachgerechte Ausbildung für den sicheren Umgang mit Krananlagen.
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die Krananlagen bedienen oder künftig bedienen sollen – insbesondere in der Bauindustrie, im Transportwesen, in der Produktion sowie in der Logistik.
Zweck der Ausbildung
Sicherer Umgang mit Krananlagen durch fundierte Ausbildung
- Pflichtschulung gemäß DGUV Grundsatz 309-003
- Erhöhung der Arbeitssicherheit im täglichen Einsatz
- Reduzierung von Unfall- und Schadensrisiken
- Vermittlung von Fachwissen und praktischer Handlungssicherheit
- Ausbildung durch erfahrene und qualifizierte Fachdozenten
Mindestalter
Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Körperliche und geistige Eignung
Voraussetzung ist die persönliche Eignung für das sichere Führen von Krananlagen.
Empfohlene Eignungsnachweise:
G 25 Untersuchung
Gutes Seh- und Hörvermögen
Konzentrationsfähigkeit und Reaktionssicherheit
Räumliches Vorstellungsvermögen
Verantwortungsbewusstsein
Sprachverständnis
Die Teilnehmenden müssen die Schulungsinhalte und sicherheitsrelevanten Anweisungen verstehen und umsetzen können.
Technisches Grundverständnis
Technisches Verständnis ist von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung.
Theorie
Rechtliche Grundlagen (DGUV, ArbSchG, BetrSichV)
Aufbau und Funktion von Krananlagen
Kranarten und Einsatzgrenzen
Lastaufnahmemittel und Anschlagtechnik
Tragfähigkeit und Lastverhalten
Sicherheitsvorschriften und Prüfpflichten
Kommunikation im Hebebetrieb
Verhalten bei Störungen und Unfällen
Praxis
Sicht- und Funktionsprüfung des Krans
Sicheres Anheben und Bewegen von Lasten
Präzises Positionieren und Absetzen
Arbeiten unter eingeschränkten Sichtverhältnissen
Verhalten bei beengten Platzverhältnissen
Notfallmaßnahmen und Notstoppverfahren
Schulungsdauer
8 Unterrichtseinheiten (UE)
Die Schulung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden:
Kranführerausweis nach DGUV Grundsatz 309-003
Wichtig:
Der Kranführerausweis allein berechtigt nicht zum Führen eines Krans.
Die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber ist zusätzlich erforderlich.
Wiederholungsunterweisung
Eine jährliche Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bei längeren Unterbrechungen oder dem Einsatz neuer Kranarten ist eine erneute Einweisung erforderlich.
Ausbildungsziel
In unserer praxisorientierten Schulung erwerben die Teilnehmenden:
- Grundlagen zu Kranarten und Einsatzmöglichkeiten
- Sichere Bedienung und Steuerung von Krananlagen
- Kenntnisse zur Lastaufnahme und Lastensicherung
- Verständnis für Tragfähigkeit, Lastverteilung und Sicherheitsgrenzen
- Durchführung von Sichtprüfungen und Sicherheitskontrollen
- Kommunikation und Zusammenarbeit im Hebebetrieb
- Verhalten bei Störungen und Notfällen
- Praktische Übungen unter realitätsnahen Bedingungen
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